Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Viele kleine Betriebe fragen sich seither: Betrifft mich das? Hier die ehrliche Einordnung — verständlich, ohne Panik und ohne Fachchinesisch.
Barrierefrei heißt nicht kompliziert oder hässlich. Es heißt, dass möglichst viele Menschen die Seite benutzen können — auch mit schlechter Sicht, ohne Maus oder mit einem Vorleseprogramm. In der Praxis geht es um Dinge wie:
Das kommt darauf an — und hier ist Ehrlichkeit wichtiger als eine schnelle Antwort. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten und weniger als zehn Beschäftigte sowie unter zwei Millionen Euro Jahresumsatz haben, sind vielfach ausgenommen. Es gibt aber Ausnahmen von dieser Ausnahme, etwa bei bestimmten digitalen Produkten. Ob Sie betroffen sind, sollten Sie im Zweifel fachlich prüfen lassen — dieser Text ist keine Rechtsberatung.
Selbst wenn Sie nicht verpflichtet sind: Eine zugängliche Seite erreicht mehr Menschen und ist für alle einfacher zu bedienen. Der Aufwand ist am kleinsten, wenn Barrierefreiheit von Anfang an mitgedacht wird — Nachrüsten ist meist teurer als gleich richtig bauen. Als angenehmer Nebeneffekt hilft eine klare, gut strukturierte Seite oft auch der Auffindbarkeit in Suchmaschinen.
Ich baue Ihre Seite von vornherein zugänglich — mit den oben genannten Grundlagen — und sage Ihnen verständlich, was in Ihrem Fall sinnvoll und was gegebenenfalls Pflicht ist. Für die rechtssichere Beurteilung ziehen Sie im Zweifel eine fachkundige Stelle hinzu.
Das hängt von Ihrem Betrieb ab (siehe oben). Kleine Betriebe sind oft ausgenommen — sinnvoll ist eine zugängliche Seite trotzdem.
Solche Einblendungen lösen die Probleme meist nicht wirklich und können neue schaffen. Verlässlicher ist es, die Seite von Grund auf zugänglich zu bauen.
Wenn es von Anfang an mitgebaut wird, oft wenig zusätzlich. Wie sich der Aufwand generell zusammensetzt, steht im Ratgeber „Was kostet eine Website".